© Shutterstock

Falstaff sucht die beliebtesten Bäckereien Deutschlands

Bei welchem Bäcker kaufen Sie frisches Brot und Teilchen? Wo gibt es die knusprigsten Krusten und den saftigsten Teig? Voten Sie jetzt für Ihren Lieblingsbetrieb in Deutschland.

Ob Körnerbrötchen, süße Teilchen oder das klassische Bauernbrot – die Deutschen lieben ihre Backwaren. Dabei kommt es den meisten aber nicht nur auf ein breites Sortiment in der Lieblingsbäckerei an, sondern auch auf die Verwendung hochwertiger Zutaten, handwerkliche Tradition und Innovationsfreude. Falstaff möchte wissen, bei wem die Community am liebsten ihre Backwaren am Sonntagmorgen, auf dem Weg zur Arbeit oder zum Nachmittagskaffee kauft.

Die Nominierungsphase ist beendet!

 


Nichts mehr verpassen!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.

DAS PROZEDERE

Die Nominierung war bis 3. Oktober 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
Mehr zum Thema